|
Küchenordnung:
Die Küche ist so zu verlassen, daß auch der Nächste unbehindert kochen kann,
An der Küchenreinigung sollte sich jede Partei entsprechend der Intensität der Nutzung beteiligen und diese in Absprache mit den anderen Gästen vornehmen.
Beim Auszug werden ggf "Altlasten" entsorgt und der Aufwand auf die Kaution abgerechnet. |