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Küchenordnung:
Die Küche ist so zu verlassen, daß auch der Nächste unbehindert kochen kann,
insbesondere sind die Kochplatte, die Spüle und die Arbeitsplatte sauber zu hinterlassen, frei von Geschirr Besteck, Lebensmitteln oder sonstigen Gegenständen, Töpfen oder Resten.
Auch die Veranda und die Küche insgesamt sind freizuhalten von Töpfen, Verpackungsmaterialien, leeren Flaschen oder Kartons etc.
An der Küchenreinigung sollte sich jede Partei entsprechend der Intensität der Nutzung beteiligen und diese in Absprache mit den anderen Gästen vornehmen.
Beim Auszug werden ggf "Altlasten" entsorgt und der Aufwand auf die Kaution abgerechnet. |