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 Hausordnung

HAUSORDNUNG

Diese Hausordnung soll die gemeinschaftliche Nutzung von Zimmerzugang, Kochgelegenheit und Sanitäreinrichtung ermöglichen. Der Verstoß eines Mitbewohners gegen diese Hausordnung verletzt daher die anderen Mitbewohner in ihren Rechten auf Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Hausordnung bedeutet dies daher Hausfriedensbruch. Jeder Mieter verpflichtet sich mit der Übernahme eines Zimmers diese Hausordnung einzuhalten. Die Haustüre ist grundsätzlich geschlossen zu halten.


Der Zugang zu den Wohnungen durch die Gaststätte ist nicht erlaubt. Ruhezeiten im Haus sind von 13-15 Uhr und von 22-7 Uhr Die Treppen sind freizuhalten von Möbeln, Taschen, Schuhen, Einkäufen, etc. Die Diele und das Bad sind freizuhalten von Möbeln, Wäscheständern, persönlichen Gegenständen und Utensilien, Handtüchern, Kosmetika, Seifen, Zahnpasten, Zahnbechern, etc. Der Kauf von Putzmitteln und Toilettenpapier hat in wechselseitiger Absprache zwischen den Gästen zu erfolgen. Bis zu zwei Rollen Toilettenpapier und bis zu zwei Putzmittel dürfen im Bad stehen bleiben. Hygiene-Abfall ist von jedem Einzelnen in Eigenregie mit dem Restmüll in der schwarzen Tonne zu entsorgen. Ein kleiner Eimer mit Hygiene-Abfall im Bad ist zulässig, muß aber nach Absprache zwischen den Gästen von den Gästen täglich geleert werden. Die leeren Toilettenpapier-Rollen gehören mit dem Altpapier in die grüne Tonne. Besucher sind nicht berechtigt, die Küche, die Waschmaschinen oder den Trockner zu benutzen. Das Rauchen im Treppenhaus ist verboten.

Falls ein elektrisches Gerät fehlerhaft funktioniert, ist es außer Betrieb zu nehmen, ein Warnschild ist anzubringen und Frau Morlock umgehend in Kenntnis zu setzen. Das Bad ist in gegenseitiger Absprache von den Gästen im Wechsel zu reinigen, insbesondere sind auch die Fliesen abzuwaschen, die Kloschüssel zu entkalken und gründlich zu reinigen und der Fußboden, sowie Fenster und Tür sauberzuhalten. Etwaiger Schimmelbildung ist durch kräftiges Lüften unmittelbar nach jeder Badbenutzung zu jeder Jahreszeit entgegenzuwirken. Ansonsten ist das Badfenster in den kalten Monaten geschlossen, und in der Übergangszeit gekippt zu halten. Ein Offenhalten des Badfensters sowie der Balkonfenster ist unzulässig. Glas-Schaden bei Wind durch Schlagen der Fensterflügel geht anteilig zu Lasten der Mieter – unabhängig vom Verursacher des Schadens. Für Reinigungsleistungen, die wegen unzureichender Absprachen durch einzelne Bewohner notgedrungen getätigt werden müssen, (z.B. Müll entsorgen, Spüle putzen, (Küchen-)Boden putzen, Kloschüssel entkalken, etc.) wird ein Entgelt von 10 EURO/Std. gewährleistet, das auf alle, die von dieser Leistung profitieren, umgelegt wird. Somit wird derjenige zumindest nicht gestraft, der ein relativ hohes Sauberkeitsniveau entwickelt hat. Man weiß, dass niemand hier einzieht, um für andere zu putzen. Aber wenn das je notwendig sein sollte, zahlen alle. Und derjenige, der ein höheres Reinigkeitsgefühl hat, soll nicht deswegen auch noch allzu hart bestraft werden. Erforderliche Aufwendungen für Reinigungsarbeiten im Zimmer, in Küche, Flur und Bad, falls diese nicht ausreichend durch einen Gast selbst erfolgen, werden von Frau Morlock in Auftrag gegeben und mit 22 EURO/Std. in Rechnung gestellt.

Küchenordnung: Die Küche ist so zu verlassen, daß auch der Nächste unbehindert kochen kann, insbesondere sind die Kochgeräte, Geschirr und Besteck, die Spüle, die Arbeitsfläche und Preisliste 1/2014 der Fußboden aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Die Küche und auch der Flur sind insgesamt freizuhalten von Töpfen, Verpackungsmaterialien, leeren Flaschen oder Kartons etc. An der Küchen- und/oder Flur-Reinigung muß sich jede Partei entsprechend der Intensität der Nutzung beteiligen und diese in Absprache mit den anderen Gästen vornehmen. Beim Kochen ist die Küchentür geschlossen zu halten. Nach jedem Kochen muß die Küche intensiv gelüftet werden.

MÜLLordnung: Für Altpapier stehen die grünen Tonnen im Hof bereit, für vegetabile Abfälle (z.B.Apfelschalen oder Gemüsereste) die braunen Tonnen, für Restmüll die schwarzen Tonnen, Verpackungsmaterialien gehören in den gelben Sack. Gelbe Säcke können kostenlos nach Information besorgt werden. Die gelben Säcke müssen zur Abholung an der Straße bereitgestellt werden. Die Abholtermine werden im Abfallkalender bekannt gegeben. Für das Hinausstellen sind die Mieter selbst verantwortlich. Altglas bringen Sie bitte in die Altglas – Container an der Ecke Hackstraße/Ostendstraße. Falls bei besonderen Gelegenheiten oder bei Ihrem Auszug größere Mengen von Material oder Geräten anfallen, das Sie keiner Verwertung zuführen können, ist es Ihnen nicht erlaubt, diese Materialien oder Geräte im Hof oder Garten zu deponieren. In Absprache mit Frau Morlock können Sie nach einer geeigneten Verwertung suchen oder eine kostengünstige Entsorgung beauftragen. Sollten Sie dies nicht beachten, wird zeitnah ohne Beachtung der Kosten eine kostenpflichtige Entsorgung zu Ihren Lasten beauftragt. Insbesondere ist die gesetzeskonforme Entsorgung von Elektronik-Schrott, Leuchtmitteln und Batterien zu beachten.

Die Funktion von automatischen Weckern ist unter Kontrolle zu behalten. Im Fall der Störung von Mitbewohnern durch automatische Wecker, die nicht nach spätestens 15 Minuten abgestellt werden, ist die Vermieterin berechtigt, diese gegen eine Gebühr von EURO 25.- selbst abzustellen. Etwaige Folgeschäden aus dieser Maßnahme gehen dann zu Lasten des Besitzers des Weckers. Nach dem Rauchen im Zimmer ist ausreichend zu lüften. Ein Aufschlag von bis zu 10 % zum normalen Zimmerpreis bei Rückgabe eines stark verrauchten Zimmers bleibt vorbehalten.

Insektenbefall und Bettwanzen stellen weltweit ein ernstzunehmendes Problem dar. Daher dürfen keine Gepäckstücke neben dem Bett positioniert werden. Nach der Rückkehr von Reisen sind die Koffer zu kontrollieren und in Quarantäne zu halten. Zu diesem Zweck steht im Keller ein Raum zur Verfügung. Koffer und Rucksäcke sind nach jeder Reise zu reinigen und anschließend in einem Plastiksack verschlossen im Keller zu lagern. Wäsche nach der Reise muss mit 60 Grad gewaschen oder im Trockner 30 Minuten durch Hitze behandelt werden. Es wird strikt verboten, Gegenstände, Möbel, Teppiche Textilien ohne ausdrückliche Zustimmung von Frau Morlock in das Haus Ostendstraße 12 zu bringen. Weder in den Keller noch ins Treppenhaus noch auf den Dachboden noch in die Wohnung noch in das Zimmer, noch in Bad, Balkon oder Flur. Hinweis: bei einem Bettwanzen- oder anderem Insektenbefall ist Frau Morlock umgehend zu informieren. Der Gast haftet (gemäß gängiger Rechtsprechung) für die entstehenden Schäden und Aufwendungen.

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